Schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung am Sächsischen Landesgymnasium für Sport Leipzig ist im sächsischen Schulgesetz verankert und orientiert sich organisatorisch und strukturell an der SOGYA bzw. inhaltlich an den sächsischen Lehrplänen für Gymnasien.
Darüber hinaus kennzeichnen die schulische Ausbildung an unserer Einrichtung folgende Besonderheiten und Regelungen:
Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10)
Ab Klassenstufe 5 wird Englisch als erste Fremdsprache unterrichtet. Ab Klassenstufe 6 erfolgt die Wahl der zweiten Fremdsprache. An unserer Schule können die Schülerinnen und Schüler zwischen Französisch und Russisch wählen. In der Klassenstufe 6 gibt es darüber hinaus für alle Schüler verbindlich einen Landschulheimaufenthalt.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 wird jedes Jahr ein Winterlager organisiert, in welchem eine alpine und eine nordische Skiausbildung angeboten werden.
Der Ganztagesunterricht an unserer Schule erstreckt sich je nach Klassenstufe und Plan von 07.00 Uhr – 16.00 Uhr mit einer obligatorischen Mittagspause. Darin integriert sind sechs Wochenstunden Sport, davon vier Stunden Profilsport in den jeweiligen Sportarten unserer Athletinnen und Athleten und zwei Stunden Schulsport, abgesichert durch erfahrene Profilsportlehrerinnen und Profilsportlehrer, hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer und Erzieherinnen und Erzieher.
Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13)
In der Abiturstufe belegen alle Schülerinnen und Schüler drei Leistungskurse. Dabei ist der Leistungskurs Sport für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Der Leistungskurs Sport setzt sich dabei aus einem sporttheoretischen und einem sportpraktischen zusammen.
Die Fachexkursionen der Abiturstufe können als Kursfahrt in der Klassenstufe 12 durchgeführt werden.
Für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II gelten an unserer Schule folgende Festlegungen:
Sportfeste, Projektwochen und Exkursionen sind Bestandteile eines jeden Schuljahres.
Für die Schülerinnen und Schüler beider Sekundarstufen gilt, dass vielfältiger Stütz und Förderunterricht gewährleistet wird, um zu helfen, den durch die hohen sportlichen Belastungen hervorgerufenen Unterrichtsausfall, auszugleichen.