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Häufig gestellte Fragen

Grafik: 3-D-Männchen steht neben einem Fragezeichen. © Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Die Unterbringung im Internat des Sächsischen Landesgymnasiums für Sport Leipzig ist den auswärtigen Schülerinnen und Schülern des Sportgymnasiums vorbehalten, denen auf Grund der Trainingszeiten und der langen Wegezeiten ein tägliches Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Schule nicht zumutbar ist.

Entsprechend §2 Abs.2 der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung ist eine »außerhäusliche Unterbringung notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 120 Minuten und bei Schülern mit Behinderungen mindestens 90 Minuten betragen würde.«

Verbleibekriterien

Der Internatsplatz ist an das Schulverhältnis der Schülerin bzw. des Schülers mit dem Sächsischen Landesgymnasium für Sport Leipzig gekoppelt. Erlischt dieses Schulverhältnis wird auch der Internatsplatz hinfällig.

Die Unterbringung unserer minderjährigen Bewohnerschaft erfolgt in der Marschnerstraße in Doppel- oder Einzelzimmern. Hierbei richten wir uns nach pädagogischen Notwendigkeiten und - sofern möglich - nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler.

Für volljährige Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt die Unterbringung standardmäßig in unserer Außenstelle in der Kolonnadenstaße. Hier bewohnen die jungen Erwachsenen Einzelzimmer in selbstständigen kleinen Wohngemeinschaften. Eine durchgehende Betreuung durch pädagogische Fachkräfte erfolgt hier nicht mehr.

Die Internatsbewohnerinnen und Internatsbewohner unterliegen der Vollverpflegungspflicht über den Caterer vor Ort. Mit diesem Caterer schließen die Eltern einen Essenvertrag ab. Die Pflicht zur Vollverpflegung erstreckt sich bei Anwesenheit im Internat auf den Zeitraum von Frühstück am Montag bis zum Mittagessen am Freitag. Dabei wird die Bewohnerschaft zum Frühstück und Abendessen über ein Buffet versorgt. Zum Mittag kann aus verschiedenen Gerichten entsprechend dem gültigen Speiseplan ausgewählt werden.

Wer auf Grund von Wettkampf- oder Trainingsverpflichtungen über das Wochenende verbleibt, kann sich für den Freitagabend und Samstagmorgen einen Verpflegungsbeutel beim Caterer bestellten. Für die Verpflegung am Wochenende verfügt das Internat aber auch über kleine Etagenküchen, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner selbst bekochen können.

Die monatlichen Kosten setzen sich zum einen aus dem zu zahlenden Mietzins sowie den Kosten für die Verpflegung zusammen. Beide Kostenpunkte können Sie unserem Informationsblatt entnehmen. Hinzu kommen mögliche Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sowie für Dinge des persönlichen Bedarfs.

Zuschuss zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Für die sächsischen Sportlerinnen und Sportler gewährt der Freistaat Sachsen gemäß der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung auf Antrag einen Zuschuss zur außerhäuslichen Unterbringung und Verpflegung. Die Höhe der Förderung sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem in unserem Downloadbereich hinterlegten Merkblatt. Der Antrag muss beim zuständigen Landratsamt, abhängig vom Hauptwohnsitz der Internatsschülerin bzw. des Internatsschülers, eingereicht werden.

Für Sportlerinnen und Sportler aus anderen Bundesländern besteht, abhängig von einer bestimmten Kaderzugehörigkeit, die Möglichkeit einer Förderung über den Landessportbund. Der Antrag steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den in unserem Informationsblatt  ausgewiesenen Ansprechpartner.

Zuschuss zu den Fahrtkosten

Sächsische Sportlerinnen und Sportler, deren Schülerbeförderungsanspruch den Geltungsbereich einer Schülercard bzw. des Bildungstickets überschreitet, können im Sekretariat der Schule einen Antrag auf Teilerstattung die Beförderungskosten einreichen. Ein entsprechendes Formular liegt der Schule vor.

Sportlerinnen und Sportler aus anderen Bundesländern müssen sich bei Fragen bezüglich einer möglichen Teilerstattung der Schülerbeförderungskosten an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder Landratsämter ihres Hauptwohnsitzes wenden.

Das Internat des Sächsischen Landesgymnasiums für Sport Leipzig ist während der Weihnachtsferien und an den Sommerferien-Wochenenden geschlossen. In der übrigen Zeit ist das Internat geöffnet und durch pädagogische Fachkräfte rund um die Uhr betreut.

Da das Internat eine Gemeinschaftsunterkunft ist, ist im Krankheitsfall und einer Krankschreibung von mehreren Tagen eine Heimfahrt grundsätzlich gewünscht. Es gilt neben der Unterstützung der Gesundung der einzelnen Person auch die Gesundheit der restlichen Bewohnerschaft zu schützen.

Übernachtungen für internatsfremde Personen sind leider nicht möglich.

Für interessierte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, unser Internat im laufenden Schuljahr einige Tage zu besuchen, um die Abläufe im Internat, in der Schule und beim Training kennenzulernen. Vor einer Aufnahme empfehlen wir dies. Die Unterkunft während des Gastaufenthaltes ist kostenfrei, es entstehen nur Verpflegungskosten. Den Antrag erhalten Sie über Ihren Ansprechpartner im Sport.

Ihre Frage war nicht dabei?

Internatsleiter

Dirk Wolfgramm

Telefon: +49 341 9857-650

E-Mail: an Internatsleiter schreiben

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